Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages zwischen Vermieter und Mieter. Für diesen Mietvertrag gilt niederländisches Recht. Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag werden dem zuständigen Gericht am Ort des Mietverhältnisses vorgelegt.

Inhaltsverzeichnis:

Artikel 1. | Die Nutzung des Fahrrades

Artikel 2. | Identifikation

Artikel 3. | Haftung

Artikel 4. | Diebstahl

Artikel 5. | Kaution

Artikel 6. | Auflösungsvertrag

Artikel 1. | Mit dem Fahrrad:

  1. Das Fatbike ist für 1 Person geeignet.
  2. Als Mieter ist es nicht gestattet , das Fatbike an Dritte zur Nutzung oder Untervermietung zu übergeben. Nur die im Mietvertrag als Fahrer bezeichnete Person darf das Fahrzeug führen.
  3. Der Mieter muss das Fatbike immer an einem festen Gegenstand befestigen, wenn es nicht benutzt wird. Das Fahrradschloss ist standardmäßig im Lieferumfang enthalten.
  4. Der Mieter wird das gemietete Fatbike pfleglich behandeln und es nur bestimmungsgemäß nutzen. Der Mieter trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Reparatur und/oder dem Austausch beschädigter Teile des gemieteten Fatbikes.
  5. Es ist nicht gestattet, das Fatbike am Strand oder im Gelände zu benutzen. Zugelassen sind selbstverständlich alle Straßen, die als Radwege ausgewiesen sind.
  6. Das Fahren des Fatbikes unter Einfluss von Drogen oder Alkohol oberhalb der gesetzlich zulässigen Blutalkoholgrenze ist nicht gestattet.

Artikel 2. | Identifikation:

  1. Bitte beachten Sie, dass der Mieter verpflichtet ist, uns eine Kopie seines Identitätsnachweises (Reisepass , Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen . Diese Kopie wird nur zu Verwaltungszwecken verwendet und nach Ablauf der Mietzeit vernichtet oder an den Mieter zurückgegeben.

Artikel 3. | Haftung:

  1. Sollten während der Nutzung des Fatbikes durch den Mieter Schäden an Dritten entstehen, haftet der Mieter für diese Schäden während der gesamten Mietdauer in vollem Umfang. Der Mieter ist zum Ersatz aller Schäden verpflichtet, die Dritten bei der Nutzung des Fatbikes entstehen, unabhängig von der Art des Schadens oder den Umständen, unter denen er entstanden ist.
  2. Als Mieter sind Sie für etwaige Verkehrsverstöße und die daraus resultierenden Kosten und Bußgelder verantwortlich. Der Vermieter hat das Recht, die Geldbuße vom Mieter zurückzufordern.
  3. Gibt der Mieter das Fatbike nicht innerhalb der vereinbarten Mietdauer zurück, fallen zusätzliche Kosten gemäß den Mietbedingungen an. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Fatbike rechtzeitig zurückzugeben und im Falle einer Mietverlängerung rechtzeitig Kontakt mit dem Kundendienst aufzunehmen.

Artikel 4. | Diebstahl, Beschädigung und Diebstahl:

  1. Der Mieter muss das Fatbike bei Nichtgebrauch stets mit dem dafür mitgelieferten Schloss an einem festen Gegenstand abschließen. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sicherzustellen, dass das Fatbike nicht gestohlen wird und für die ordnungsgemäße Nutzung und Sicherheit des Fatbikes während der gesamten Mietdauer zu sorgen. Im Falle eines Diebstahls , ver Bei Vermissen , Unterschlagung und/oder Nichtrückgabe des Fatbikes haftet der Mieter in vollem Umfang für den Zeitwert des Fatbikes und es wird Anzeige bei der Polizei erstattet.

Artikel 5. | Kaution:

  1. Vor Beginn der Mietzeit hat der Mieter den gesamten Mietbetrag einschließlich der Kaution zu zahlen. Die Kaution beträgt 50 € pro Fatbike und wird zurückerstattet, wenn das Fatbike im gleichen Zustand zurückgegeben wird, in dem es erhalten wurde. Etwaige Schäden können von der Kaution abgezogen werden. Sollte sich die Anzahlung als unzureichend erweisen, können zusätzliche Kosten erhoben werden. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Zahlung aller fälligen Beträge und muss sicherstellen, dass diese rechtzeitig bezahlt werden.

Artikel 6. | Auflösungsvereinbarung:

  1. Ist der Vermieter der Ansicht, dass der/die Roller vom Mieter fahrlässig benutzt wird oder besteht der Verdacht, dass dies passieren wird, so hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne Einschaltung eines Gerichts zu kündigen unter Angabe von Gründen. Kündigungsgründe jederzeit möglich.
  2. Sofern kein gültiger Ausweis vorgelegt werden kann, findet keine Vermietung statt.